Wert des Nach­lasses Vergütungs­grund­betrag
Bis 250 000 Euro 8 Prozent
Bis 500 000 Euro 6 Prozent, mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe
Bis 2 500 000 Euro 5 Prozent, mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe
Bis 5 000 000 Euro 4 Prozent, mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe
Ab 5 000 000 Euro 3 Prozent, mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe